Liebe Patientin, lieber Patient,


ab Januar 2024 stellen wir für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte aus (eRezept), das bisherige rosa Formular wird nur noch in wenigen Ausnahmefällen herausgegeben. Doch wie gelangen Sie nun an Ihr Arzneimittel?


Sobald Ihre Versicherungskarte (eGK) in der Praxis vorgelegen hat, können wir eRezepte für Sie ausstellen.


Zwischen Bestellung und Abholung vergeht aus organisatorischen Gründen ein halber Arbeitstag, zu Quartalsbeginn oder nach einem Urlaub auch mal ein ganzer Arbeitstag. Rezepte können erst ausgestellt werden, wenn Ihre Gesundheitskarte in der Praxis vorgelegen hat.


Bitte bestellen Sie Ihre Dauermedikamente bei uns  einen Tag vor der geplanten Abholung in der Apotheke


Sie können dann Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.


ALTERNATIV MIT DER APP ( E-Rezept App der Gematik)


Ihr eRezept können Sie auch mit der E-Rezept-App der Gematik (entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit) einlösen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab. Über die App können Sie beispielsweise auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen.
Dann sind sie vorrätig, wenn Sie sie abholen wollen. Um die App vollständig nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlosfunktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie – sofern noch nicht vorhanden – bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Weitere Informationen zur App erhalten Sie auf Ihrer App-Vertriebsplattform und auf www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de. Dort können Sie auch Fragen zum eRezept stellen und Hinweise geben.


Auf Wunsch kann der Ausdruck eines QR - Codes erfolgen. Der Versand des QR-Codes per Fax oder KIM an Apotheken ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.